Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.02.2015
Aktenzeichen: XI R 30/13

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.12.2012
Aktenzeichen: 6 K 2104/10

Schlagzeile:

Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung des Transports durch den letzten Abnehmer

Schlagworte:

Innergemeinschaftliche Lieferung, Reihengeschäft, Transport, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Befördert oder versendet bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft mit drei Beteiligten (A, B und C) und zwei Lieferungen (A an B sowie B an C) der letzte Abnehmer (C) den Gegenstand der Lieferung, ist die Beförderung oder Versendung der ersten Lieferung (A an B) zuzuordnen, es sei denn, der erste Abnehmer (B) hat dem letzten Abnehmer (C) die Befugnis, über den Gegenstand der Lieferung wie ein Eigentümer zu verfügen, bereits im Inland übertragen (Fortführung des BFH-Urteils vom 28. Mai 2013, XI R 11/09).

UStG § 3 Abs. 1, Abs. 6 Sätze 5 und 6, Abs. 7 Satz 2, § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1
UStDV § 17a
MwStSystRL Art. 2 Abs. 1, Art. 14, Art. 32 Unterabs. 1, Art. 131, Art. 138 Abs. 1, Art. 139

Hintergrund: Der XI. Senat des BFH stellte klar, dass auch dann, wenn der zweite Erwerber (C) eine Spedition mit der Abholung von Waren beim Unternehmer (A) beauftragt, eine Steuerbefreiung der Lieferung des A an B möglich ist, wenn C die Verfügungsmacht an den Waren erst erhalten hat, nachdem diese das Inland verlassen haben. Dies sei bei einer Beförderung durch eine von C beauftragte Spedition zwar eher unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen