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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.12.2014
Aktenzeichen: I R 32/13

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.04.2013
Aktenzeichen: 13 K 889/12

Schlagzeile:

Vorläufigkeitsvermerk bei sog. Mindestbesteuerung

Schlagworte:

Definitiveffekte, Mindestbesteuerung, Rückwirkung, Vorläufigkeitsvermerk

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die abstrakte Möglichkeit, dass in späteren Veranlagungszeiträumen Ereignisse eintreten, die (als sog. Definitiveffekte) im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung der Regelungen zur sog. Mindestbesteuerung auf den Veranlagungszeitraum zurückwirken könnten, führt nicht zu einer Ungewissheit i.S. des § 165 Abs. 1 Satz 1 AO darüber, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer in diesem Veranlagungszeitraum eingetreten sind.

Normen:
AO § 165 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 und 4

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