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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.02.2015
Aktenzeichen: XI R 42/13

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.07.2013
Aktenzeichen: 1 K 4421/10 U

Schlagzeile:

Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars einer Gaststätte

Schlagworte:

Gaststätte, Geschäftsveräußerung im Ganzen, Pacht, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen liegen nicht vor, wenn der (bisherige) Pächter einer Gaststätte lediglich ihm gehörende Teile des Inventars einer Gaststätte – hier Kücheneinrichtung nebst Geschirr und Küchenartikeln – veräußert und der Erwerber den Gaststättenbetrieb sowie das übrige Inventar durch einen weiteren Vertrag von einem Dritten pachtet.

Normen:
UStG § 1 Abs. 1a, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

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