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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.03.2015
Aktenzeichen: II R 51/13

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.11.2013
Aktenzeichen: 4 K 834/13 Erb

Schlagzeile:

Steuerschuldner der Erbschaftsteuer beim sog. Managermodell

Schlagworte:

Altersgrenze, Erbschaftsteuer, Geschäftsanteil, Managermodell, Nominalwert, Steuerschuldner, Treuhänder

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter, Steuerberater

Kurzkommentar:

Steuerschuldner in den Fällen des § 7 Abs. 7 Sätze 1 und 2 ErbStG

Vereinbaren die Gesellschafter einer GmbH, dass sie beim Erreichen einer bestimmten Altersgrenze ihren Geschäftsanteil zum Nominalwert an einen Treuhänder verkaufen, der den Geschäftsanteil nach außen im eigenen Namen, im Innenverhältnis aber für die verbleibenden Gesellschafter erwirbt und hält und von diesen Gesellschaftern auch den Kaufpreis zur Verfügung gestellt bekommt, so ist jedenfalls nicht die GmbH Erwerberin i.S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG.

Normen:
ErbStG § 7 Abs. 7 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 1

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