Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.03.2015 |
Aktenzeichen: | II R 51/13 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.11.2013 |
Aktenzeichen: | 4 K 834/13 Erb |
Schlagzeile: |
Steuerschuldner der Erbschaftsteuer beim sog. Managermodell
Schlagworte: |
Altersgrenze, Erbschaftsteuer, Geschäftsanteil, Managermodell, Nominalwert, Steuerschuldner, Treuhänder
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter, Steuerberater
Kurzkommentar: |
Steuerschuldner in den Fällen des § 7 Abs. 7 Sätze 1 und 2 ErbStG
Vereinbaren die Gesellschafter einer GmbH, dass sie beim Erreichen einer bestimmten Altersgrenze ihren Geschäftsanteil zum Nominalwert an einen Treuhänder verkaufen, der den Geschäftsanteil nach außen im eigenen Namen, im Innenverhältnis aber für die verbleibenden Gesellschafter erwirbt und hält und von diesen Gesellschaftern auch den Kaufpreis zur Verfügung gestellt bekommt, so ist jedenfalls nicht die GmbH Erwerberin i.S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG.
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 7 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 1