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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.01.2015
Aktenzeichen: VI R 85/13

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.02.2013
Aktenzeichen: 12 K 84/12

Schlagzeile:

Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastungen, Behinderung, Krankheit, Nachweis, Psychotherapie, Zwangsläufigkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen setzt im Falle von psychotherapeutischen Behandlungen und der medizinisch erforderlichen auswärtigen Unterbringung eines an einer Behinderung leidenden Kindes des Steuerpflichtigen voraus, dass die in § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStDV normierten Nachweise erbracht werden.

2. Diese Nachweise können nicht durch andere Unterlagen ersetzt werden

EStG § 33
EStDV § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b und c, Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

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