Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.02.2015 |
Aktenzeichen: | XI R 35/12 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.08.2012 |
Aktenzeichen: | 12 K 1967/11 |
Schlagzeile: |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf theaterähnliche Autorenlesung gegen Entgelt
Schlagworte: |
Autorenlesung, Ermäßigter Umsatzsteuersatz, Lesung, Steuersatz, Theater, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Die reine Autorenlesung vor Publikum ist weder eine Theatervorführung noch eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung.
2. Eine Autorenlesung vor Publikum kann jedoch theaterähnlich sein, so dass die Eintrittsberechtigungen hierfür dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
UStG § 4 Nr. 20, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a
MwStSystRL Art. 98 Abs. 2, Anhang III Kategorie 7 und 9