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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.04.2015
Aktenzeichen: IX R 35/13

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.07.2013
Aktenzeichen: 6 K 612/12

Schlagzeile:

Versteuerung einer Vergütung für die Verpfändung eines GmbH-Anteils

Schlagworte:

Darlehen, GmbH-Anteil, Sicherung, Sonstige Einkünfte, Sonstige Leistung, Vergütung, Verpfändung, Wiederkehrende Bezüge

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Verpfändet ein an einem Darlehensverhältnis nicht beteiligter Dritter einen GmbH-Anteil zur Sicherung des Darlehens, so kann die Vergütung, die der Dritte dafür erhält, entweder zu Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 1, 1. Halbsatz EStG oder zu Einkünften aus Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG führen.

Normen:
EStG § 22 Nr. 1 Satz 1, 1. Halbsatz, Nr. 3

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