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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.02.2015
Aktenzeichen: III R 31/13

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.05.2013
Aktenzeichen: 14 K 2164/11 Kg

Schlagzeile:

Elterngeldzahlungen als Bezüge eines behinderten Kindes

Schlagworte:

Antragsbefugnis, Behinderung, Bezüge, Elterngeld, Kind, Kindergeld, Klagebefugnis

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das Elterngeld, das ein behindertes Kind, für das Kindergeld begehrt wird, wegen der Betreuung und Erziehung seines eigenen Kindes erhält, gehört in vollem Umfang zu den Bezügen, die zur Abdeckung des Grundbedarfs des behinderten Kindes geeignet sind.


BEEG § 10 Abs. 1
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 67 Satz 2, § 74 Abs. 1

Hinweis:

Der BFH geht auch auf das folgende Thema ein:
- Antragsbefugnis und Klagebefugnis des Auszahlungsberechtigten

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