Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.02.2015 |
Aktenzeichen: | VIII R 43/12 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.09.2012 |
Aktenzeichen: | 6 K 39/12 |
Schlagzeile: |
Steuerfreiheit von Stipendien
Schlagworte: |
Forschung, Hochschule, Steuerfreiheit, Stipendium
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Stipendien für an einer Hochschule beschäftigte Wissenschaftler zur Erfüllung einer Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebensunterhalts sind nach § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a EStG 2009 grundsätzlich steuerfrei, wenn sie die zuvor aus einem Beschäftigungsverhältnis bezogenen Einnahmen nicht übersteigen, nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden und der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist.
Normen:
EStG 2009 § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a, § 18 Abs. 1 Nr. 1