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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.02.2015
Aktenzeichen: III R 19/14

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.05.2014
Aktenzeichen: 14 K 2405/13

Schlagzeile:

Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer

Schlagworte:

Aufenthaltstitel, Ausländer, Aussetzung, Bundesverfassungsgericht, Freizügigkeit, Kindergeld, Klage, Musterverfahren, Rückwirkung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Erteilt die Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel, der nach § 62 Abs. 2 EStG zur Inanspruchnahme von Kindergeld berechtigt, so hat dies kindergeldrechtlich keine Rückwirkung. Für den Anspruch auf Kindergeld ist vielmehr der "Besitz" eines solchen Aufenthaltstitels erforderlich. Dies setzt voraus, dass der Kindergeldberechtigte den Titel im maßgeblichen Anspruchszeitraum tatsächlich in den Händen hält.

Normen:
EStG § 62 Abs. 2, § 66
AufenthG § 28, § 4
FGO § 74

Hinweis:
Der BFH befasst sich auch mit folgendem Aspekt:
Aussetzung des Klageverfahrens wegen vor dem BVerfG anhängiger Musterverfahren

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