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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.05.2015
Aktenzeichen: IV R 26/12

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.06.2012
Aktenzeichen: 6 K 633/10

Schlagzeile:

Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert

Schlagworte:

Ausgliederung, Beteiligung, Betriebsaufgabe, Buchwert, Kapitalgesellschaft, Tarifbegünstigung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Der Gewinn aus der Aufgabe eines Betriebs unterliegt auch dann der Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG, wenn zuvor im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen oder überführt worden ist.

Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2, Abs. 3, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1

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