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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 27.04.2015
Aktenzeichen: III B 127/14

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.10.2014
Aktenzeichen: 6 K 2642/12

Schlagzeile:

Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen zum EU-Beitritt

Schlagworte:

Arbeitnehmerfreizügigkeit, Genehmigungspflicht, Kindergeld

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Bestehen für das Herkunftsland eines Unionsbürgers während einer Übergangszeit nach dem Beitritt zur Europäischen Union Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit, so unterfällt der Unionsbürger nur dann nicht § 62 Abs. 1 EStG, sondern den einschränkenden Regelungen des § 62 Abs. 2 EStG, wenn die zuständige Ausländerbehörde Maßnahmen ergriffen hat, durch die der Unionsbürger anstelle der Regelungen des FreizügG/EU den Regelungen des AufenthG unterworfen wird.

Normen:
EStG § 62 Abs. 1, Abs. 2
FGO § 74
AEUV Art. 21, 45
FreizügG/EU § 5, § 6, § 11, § 13
SGB III § 284

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