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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.07.2015
Aktenzeichen: IV R 19/12

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.04.2012
Aktenzeichen: 6 K 6267/05 B

Schlagzeile:

Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines gegen Entgelt aus einer Kommanditgesellschaft (KG) ausscheidenden Kommanditisten

Schlagworte:

Kapitalkonto, KG, Kommanditgesellschaft, Kommanditist, Negatives Kapitalkonto, Veräußerungsgewinn

Wichtig für:

Kommanditgesellschaften, Steuerberater

Kurzkommentar:

Scheidet ein Kommanditist gegen Entgelt aus einer KG aus, ist ein von ihm nicht auszugleichendes negatives Kapitalkonto bei der Berechnung seines Veräußerungsgewinns in vollem Umfang zu berücksichtigen. Es kommt nicht darauf an, aus welchen Gründen das Kapitalkonto negativ geworden ist.

Normen:
EStG 1999 § 15a, § 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
HGB § 169 Abs. 1 Satz 2, § 171 Abs. 1, § 172 Abs. 4

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