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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.07.2015
Aktenzeichen: XI R 23/13

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.03.2013
Aktenzeichen: 5 K 9/11

Schlagzeile:

Umsatzsteuerfreiheit der weiteren Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt

Schlagworte:

Arzt, Eizelle, Fruchtbarkeitsbehandlung, Lagerung, Schwangerschaft, Sterilität, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Ärzte

Kurzkommentar:

Die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt ist umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z.B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an.

Normen:
UStG § 4 Nr. 14
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c
MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. c

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