Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.06.2015 |
Aktenzeichen: | VII R 30/14 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.04.2014 |
Aktenzeichen: | 1 K 2015/10 |
Schlagzeile: |
Kein Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstattung nicht geschuldeter Umsatzsteuer bei Insolvenz des Rechnungsausstellers
Schlagworte: |
Billigkeitsmaßnahme, Erstattung, Insolvenz, Rechnung, Umsatzsteuer, Vorsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
1. Dem EuGH-Urteil Reemtsma (EU:C:2007:167) ist kein unionsrechtliches Gebot zu entnehmen, einen Anspruch des Leistungsempfängers aus § 37 Abs. 2 AO auf Erstattung zu Unrecht vom Leistenden in Rechnung gestellter Umsatzsteuer gegen den Fiskus anzuerkennen, wenn eine Erstattung vom Leistenden wegen dessen Insolvenz nicht mehr (vollständig) erreicht werden kann.
2. Die Regelungen, die das deutsche Umsatzsteuer- und Abgabenrecht zum Schutz des Leistungsempfängers bereithält, der die zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an den Rechnungsaussteller gezahlt hat, werden den Anforderungen, die der EuGH an eine systemgerechte Abwicklung zu Unrecht erhobener und gezahlter Umsatzsteuer stellt, grundsätzlich gerecht.
AO § 37 Abs. 2, § 163, § 227
UStG § 15 Abs. 1