Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.06.2015
Aktenzeichen: II R 52/13

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.04.2013
Aktenzeichen: 3 K 2972/12 Erb

Schlagzeile:

Zuwendender bei Vollzug eines formunwirksamen Schenkungsversprechens eines Erblassers

Schlagworte:

Erblasser, Formunwirksamkeit, Schenkungsteuer, Zuwendender

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Hat ein Erblasser einem Bedachten eine Leistung schenkweise versprochen, ohne die hierfür erforderliche Form nach § 518 Abs. 1 Satz 1 BGB einzuhalten, und wird das formnichtige Schenkungsversprechen nach seinem Ableben durch Bewirkung der versprochenen Leistung aus seinem Vermögen vollzogen, ist der Erblasser Zuwendender i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2
BGB § 518

zur Suche nach Steuer-Urteilen