Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.07.2015
Aktenzeichen: 6 K 121/14

Schlagzeile:

Darlehen an insolvenzgefährdete Schwester-Gesellschaft

Schlagworte:

Besserungsschein, Darlehen, Fremdvergleich, Insolvenz, Sicherheit

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Gewährt eine Gesellschaft ihrer insolvenzgefährdeten Schwester-Gesellschaft ein Darlehen, muss dieser Darlehensvertrag – zum einen – klar und eindeutig im Voraus schriftlich fixiert worden sein, damit der Vertrag steuerlich anerkannt werden kann.

Dies gilt insbesondere, wenn das Darlehen zunächst durch die Muttergesellschaft gezahlt wurde und das Darlehen später erst auf die Gesellschaft übertragen wird und der Geschäftsführer der Darlehensnehmerin und der Darlehensgeberin derselbe ist.

Gegen die – zum anderen – erforderliche Fremdüblichkeit des Darlehensvertrages spricht insbesondere, wenn der Darlehensvertrag bereits im Zeitpunkt des Abschlusses einen Zinsverzicht mit Besserungsschein enthält, keine Sicherheiten vereinbart bzw. trotz der Vereinbarung nicht gestellt werden.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

zur Suche nach Steuer-Urteilen