Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.07.2014 |
Aktenzeichen: | 7 K 784/13 |
Schlagzeile: |
Keine Diskriminierung von Pkw-Fahrern durch die Entfernungspauschale
Schlagworte: |
Entfernungspauschale, Fahrtkosten, Öffentliche Verkehrsmittel, PkW, Werbungskosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Entfernungspauschale sind nicht wegen eines Verstoßes gegen den Gleich¬heitsgrundsatz verfassungswidrig, weil Pkw-Fahrer angeblich im Vergleich zu den Nutzern öffentlicher Verkehrsmittel benachteiligt werden.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, VI R 4/15 (Aufnahme in die Datenbank am 20.3.2015)
Sind die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Entfernungspauschale wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Privilegierung der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel verfassungswidrig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4; EStG § 9 Abs 2; GG Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 29.7.2014 (7 K 784/13)