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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.04.2015
Aktenzeichen: 5 K 115/12

Schlagzeile:

Verluste beim An- und Verkauf von Gold

Schlagworte:

gewerbliche Tätigkeit, Gold, Private Vermögensverwaltung, Verlust, Vermögensverwaltung

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Verluste beim An- und Verkauf von Gold bleiben als (Miss-) Erfolg privater Vermögensverwaltung einkommensteuerlich unberücksichtigt, wenn das Gericht bei Würdigung des Sachverhalts auf der Grundlage der – nicht beweisbedürftigen – Verkehrs-auffassung zu dem Ergebnis kommt, dass das Tun des Steuerpflichtigen unprofessionell ist und nicht dem Bild einer gewerblichen Tätigkeit entspricht.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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