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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.08.2015
Aktenzeichen: VIII R 2/13

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.09.2011
Aktenzeichen: 4 K 2653/08

Schlagzeile:

Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aufgrund einer Vergleichsvereinbarung

Schlagworte:

Altenpflege, entgehende Einnahmen, Entschädigung, mobile Altenpflege, Tarifbegünstigung, Vergleich

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Verzichtet der Betreiber einer mobilen Altenpflege zur Beilegung eines jahrelangen Rechtsstreits auf die ihm zustehende Förderung nach dem LPflgeHG Rheinland-Pfalz und erhält er hierfür vom Land und Landkreis eine Entschädigung, handelt es sich um eine steuerbegünstigte Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG.

Normen:
EStG § 34 Abs. 1, § 34 Abs. 2 Nr. 2, § 24 Nr. 1 Buchst. a
LPflgeHG § 12 Abs. 2

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