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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 14.04.2015
Aktenzeichen: GrS 2/12

Schlagzeile:

Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Bilanzierung, Buchwert, Buchwerteinbringung, Einbringung, Kapitalgesellschaft

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Eine Ansparabschreibung nach § 7g des Einkommensteuergesetzes 2002 in der bis zum Inkrafttreten des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007, 1912, BStBl I 2007, 630) geltenden Fassung darf nicht gebildet werden, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim Finanzamt bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird.

Normen:
EStG 2002 a.F. § 7g Abs. 3, Abs. 6
UmwStG 2002 § 12 Abs. 3 Satz 1, § 20, § 22 Abs. 1
UmwG § 123 Abs. 3 Nr. 1
FGO § 11 Abs. 2

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