Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.06.2015 |
Aktenzeichen: | 2 K 1036/13 |
Schlagzeile: |
Günstige Besteuerung mit Abgeltungsteuer bei mittelbarer Beteiligung an Kapitalgesellschaft
Schlagworte: |
Abgeltungsteuer, Kapitalgesellschaft, Mittelbare Beteiligung
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Die von einer Kapitalgesellschaft an eine mittelbar zu mehr als 10 % beteiligte Person gezahlten Kapitalerträge unterliegen entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Az: IV C 1 - S 2252/10/10013) mit 25 % der Abgeltungsteuer. Sie sind nicht — wie bei einer unmittelbaren Beteiligung — der tariflichen Einkommensteuer in Höhe des persönlichen Steuersatzes zu unterwerfen.
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Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, VIII R 27/15 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2015)
Sind bei Berechnung der 10%-igen Beteiligungsgrenze des § 32d. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG auch mittelbare Beteiligungen einzubeziehen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32d Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b; EStG § 32d Abs 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 24.6.2015 (2 K 1036/13)