Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.06.2015 |
Aktenzeichen: | 2 K 1036/13 |
Schlagzeile: |
Günstige Besteuerung mit Abgeltungsteuer bei mittelbarer Beteiligung an Kapitalgesellschaft
Schlagworte: |
Abgeltungsteuer, Kapitalgesellschaft, Mittelbare Beteiligung
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Die von einer Kapitalgesellschaft an eine mittelbar zu mehr als 10 % beteiligte Person gezahlten Kapitalerträge unterliegen entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Az: IV C 1 - S 2252/10/10013) mit 25 % der Abgeltungsteuer. Sie sind nicht — wie bei einer unmittelbaren Beteiligung — der tariflichen Einkommensteuer in Höhe des persönlichen Steuersatzes zu unterwerfen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, VIII R 27/15 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2015)
Sind bei Berechnung der 10%-igen Beteiligungsgrenze des § 32d. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG auch mittelbare Beteiligungen einzubeziehen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32d Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b; EStG § 32d Abs 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 24.6.2015 (2 K 1036/13)