Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.08.2015 |
Aktenzeichen: | V R 47/14 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.04.2014 |
Aktenzeichen: | 16 K 128/12 |
Schlagzeile: |
Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung
Schlagworte: |
Antrag, Einnahmenüberschussrechnung, Genehmigung, Ist-Besteuerung, konkludent, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
1. Ein Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG) kann auch konkludent gestellt werden.
2. Der Steuererklärung muss deutlich erkennbar zu entnehmen sein, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt worden sind. Das kann sich aus einer eingereichten Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben.
3. Hat ein Steuerpflichtiger einen hinreichend deutlichen Antrag auf Genehmigung der Ist-Besteuerung beim Finanzamt gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist.
UStG § 13 Abs. 1, § 20
MwStSystRL Art. 63, Art. 66 Buchst. b