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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.05.2015
Aktenzeichen: XI R 2/13

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.11.2012
Aktenzeichen: 1 K 1808/09 U

Schlagzeile:

Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

Schlagworte:

Apotheke, Arzneimittel, Kurierdienst, Transport, Umsatzsteuer, Versandhandel, Versandhandelsregelung, Vollmacht

Wichtig für:

Apotheker, Steuerberater

Kurzkommentar:

Führt eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Apotheke Arzneimittellieferungen an in Deutschland wohnhafte Privatpersonen aus, können diese Lieferungen nach der sog. Versandhandelsregelung in Deutschland selbst dann steuerbar und steuerpflichtig sein, wenn die Abnehmer eine formularmäßige Vollmacht zur Beauftragung eines Kurierdienstes zum Transport der bestellten Medikamente in ihrem Namen und für ihre Rechnung erteilt haben.

Normen:
FGO § 118 Abs. 2
UStG § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 5a, § 3 Abs. 6, § 3c
MwStSystRL Art. 32, 33, 34

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