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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.06.2014
Aktenzeichen: 11 K 877/11

Schlagzeile:

Abzinsung unverzinslicher Darlehen an Ehegatten

Schlagworte:

Abzinsung, Bilanzierung, Darlehen, Verzinsung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Zinslose Darlehen zwischen Ehegatten, die der Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs bzw. seines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft verwendet, sind in den Bilanzen der Betriebe zu passivieren und dabei mit dem abgezinsten Wert auszuweisen.

Hinweis: Das FG Münster hat die Argumentation der Eheleute, dass zinslose und nicht gesicherte Darlehen steuerlich nicht anzuerkennen seien, nicht akzeptiert.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, IV R 20/15 (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2015)
Sind zinslose Darlehen zwischen Ehegatten, die der Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs bzw. seines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft verwendet, in den jeweiligen Bilanzen der Betriebe zu passivieren und dabei mit dem gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abgezinsten Wert auszuweisen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 13 Abs 1; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1; EStG § 4 Abs 1; EStG § 6 Abs 1 Nr 3
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 26.6.2014 (11 K 877/11)

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