Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 17.12.2015 |
Aktenzeichen: | XI B 84/15 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.09.2015 |
Aktenzeichen: | 5 V 2152/15 U |
Schlagzeile: |
Aussetzung der Vollziehung in Bauträgerfällen
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von gemäß § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden. Es ist daher in Bauträgerfällen Aussetzung der Vollziehung zu gewähren.
Darüber hinaus ist es nach Auffassung des BFH ernstlich zweifelhaft, ob der in der Person des Bauleistenden begründete Steueranspruch entsprechend § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG uneinbringlich geworden sein könnte.
UStG § 27 Abs. 19