Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.10.2015
Aktenzeichen: 10 K 2393/14

Schlagzeile:

Kosten für zusätzliche Pflegekräfte bei einem Heimaufenthalt als außergewöhnliche Belastungen

Schlagworte:

Angemessenheit, Außergewöhnliche Belastungen, Heim, Pflege, Pflegedienst, Pflegeheim, Privat

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Kosten für die zusätzliche Beschäftigung privater Pflegekräfte sind nicht als angemessen anzusehen und können daher nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn die zu pflegende Person in einem Pflegeheim untergebracht ist.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der offiziellen Datenbank des höchsten deutschen Steuergerichts sind folgende Informationen zu dem anhängigen Verfahren aufgeführt:

BFH Anhängiges Verfahren, VI R 55/15 (Aufnahme in die Datenbank am 20.1.2016)
In welcher Höhe (Angemessenheit) sind Aufwendungen eines in einem Pflegeheim vollstationär untergebrachten Steuerpflichtigen für die Beschäftigung von privaten Pflegekräften zu seiner zusätzlichen Versorgung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 33
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 20.10.2015 (10 K 2393/14)

zur Suche nach Steuer-Urteilen