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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.12.2015
Aktenzeichen: V R 18/15

Vorinstanz:

FG Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.02.2015
Aktenzeichen: 4 K 180/13

Schlagzeile:

Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

Schlagworte:

Abzweigung, Auszahlung, Kindergeld, Sozialhilfe

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Die Auszahlung von Kindergeld an einen Abzweigungsberechtigten führt – anders als die Zahlung an den originär Kindergeldberechtigten – nur dann zum Erlöschen des Kindergeldanspruchs, wenn der Abzweigungsbescheid bestandskräftig geworden ist.

Normen:
EStG §§ 74 Abs. 1 Satz 3, 76
FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

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