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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.10.2015
Aktenzeichen: IV R 37/13

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.09.2013
Aktenzeichen: 3 K 1205/12, 3 K 347/13

Schlagzeile:

Keine Einkünfteminderung durch Übernahmeverlust bei Formwechsel

Schlagworte:

Anteilsveräußerung, Bezüge, Ergänzungsbilanz, Formwechsel, Übernahme, Übernahmeverlust, Veräußerungsgewinn, Verfassungsmäßigkeit

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die in § 4 Abs. 6 Satz 4 UmwStG 2006 angeordnete beschränkte Berücksichtigung des Übernahmeverlustes ist auch in den Fällen verfassungsgemäß, in denen der Übernahmeverlust vollständig außer Ansatz bleibt, weil keine Bezüge i.S. des § 7 UmwStG 2006 angefallen sind.

Hinweis:
Der BFH geht auch auf folgende Aspekte ein:
- Veräußerungsgewinn bei Anteilsveräußerung
- Bildung von Ergänzungsbilanzen

Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2, § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 1
UmwStG 2006 § 3, § 4 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 6 Sätze 4 bis 6, § 5 Abs. 2, § 7, § 9 Satz 1
GG Art. 3 Abs. 1
UmwG § 194 Abs. 1 Nr. 6, § 207
FGO § 139 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4

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