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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.01.2016
Aktenzeichen: II R 29/14

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.03.2014
Aktenzeichen: 4 K 1355/12

Schlagzeile:

Grunderwerbsteuer beim Ausscheiden von Kommanditisten gegen Abfindung

Schlagworte:

Abfindung, Ausscheiden, Grunderwerbsteuer, Kommanditist

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Kommanditgesellschaften

Kurzkommentar:

Anwendbarkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG bei Ausscheiden von Kommanditisten gegen Abfindung

Die Vereinbarung, dass die Kommanditisten einer grundbesitzenden KG bis auf einen gegen eine von der KG zu leistende Abfindung aus dieser ausscheiden und ihre Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH auf den verbleibenden Kommanditisten übertragen, erfüllt nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG. Der Grunderwerbsteuer unterliegt gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG erst der Vollzug der Vereinbarung.

Normen:
GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, 2, § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

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