Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.01.2016 |
Aktenzeichen: | V R 63/14 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.05.2014 |
Aktenzeichen: | 1 K 1723/13 U |
Schlagzeile: |
Verbilligte Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer
Schlagworte: |
Entgelt, Parkraumüberlassung, Umsatzsteuer, verbilligtes Entgelt
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
1. Überlässt ein Unternehmer nur seinen Angestellten gegen Kostenbeteiligung Parkraum, erbringt er damit eine entgeltliche Leistung.
2. Die Besteuerung unentgeltlicher Leistungen erlaubt keinen Rückschluss auf die Besteuerung von Dienstleistungen, die der Unternehmer gegen verbilligtes Entgelt erbringt.
MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 16, Art. 26 Abs. 1 Buchst. a, Art. 26 Abs. 1 Buchst. b
FGO § 126 Abs. 2, § 135 Abs. 2
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 9a