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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.11.2015
Aktenzeichen: VII R 35/13

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.04.2013
Aktenzeichen: 3 K 2990/10

Schlagzeile:

Beschränkte Erbenhaftung für von einem Nachlassverwalter verursachte Steuerschulden

Schlagworte:

Erbenhaftung, Erbfallschuld, Haftung, Nachlassverwalter, Steuerschulden

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Im Fall der Nachlassverwaltung kommt es für die Beschränkung der Erbenhaftung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 AO i.V.m. § 1975 BGB allein darauf an, ob zivilrechtlich eine Nachlassverbindlichkeit vorliegt.

Dass der Nachlass weder Einkommensteuer- noch Körperschaftsteuersubjekt ist, führt nicht zur Ablehnung einer solchen Nachlassverbindlichkeit.

Wird eine Steuerschuld der Erben durch die Tätigkeit des Nachlassverwalters verursacht, liegt zivilrechtlich vielmehr eine Nachlassverbindlichkeit in Form der Erbfallschuld vor.

AO § 45 Abs. 2, § 218 Abs. 2
BGB § 1967 Abs. 2, § 1975

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