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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.11.2015
Aktenzeichen: VIII R 37/13

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.04.2013
Aktenzeichen: 3 K 3273/11

Schlagzeile:

Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

Schlagworte:

Abgeltungsteuer, Altverluste, Halbeinkünfteverfahren, Veräußerungsverlust, Verlust, Verrechnung, Wertpapier

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

1. Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden (sog. Altverluste), unterliegen auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren.

2. Die Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.

EStG § 23 Abs. 3 Satz 9, § 52a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 10, Abs. 11
GG Art. 3, 14

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