Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.11.2015 |
Aktenzeichen: | VIII R 37/13 |
Vorinstanz: |
FG Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.04.2013 |
Aktenzeichen: | 3 K 3273/11 |
Schlagzeile: |
Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer
Schlagworte: |
Abgeltungsteuer, Altverluste, Halbeinkünfteverfahren, Veräußerungsverlust, Verlust, Verrechnung, Wertpapier
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
1. Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden (sog. Altverluste), unterliegen auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren.
2. Die Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.
EStG § 23 Abs. 3 Satz 9, § 52a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 10, Abs. 11
GG Art. 3, 14