Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.12.2015 |
Aktenzeichen: | XI R 52/13 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.11.2013 |
Aktenzeichen: | 15 K 2352/10 U |
Schlagzeile: |
Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Unterbringung und Verpflegung der Begleitpersonen von Patienten
Schlagworte: |
Begleitperson, Krankenhaus, Mitarbeiterverpflegung, Patient, Rehabilitationsklinik, Umsatzsteuer, Unterbringung, Verpflegung
Wichtig für: |
Krankenhäuser
Kurzkommentar: |
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung im Rahmen der von ihr betriebenen Rehabilitationskliniken ohne medizinische Notwendigkeit Begleitpersonen von Patienten gegen privatrechtlich vereinbartes gesondertes Entgelt unterbringt und verpflegt sowie an ihre Mitarbeiter entgeltliche Verpflegungsleistungen erbringt, ist insoweit unternehmerisch tätig und führt steuerbare und steuerpflichtige Umsätze aus, wenn die genannten Leistungen für die Tätigkeiten in den Rehabilitationskliniken nicht unerlässlich sind oder dazu bestimmt sind, den Rehabilitationskliniken zusätzliche Einnahmen zu verschaffen.
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 3, § 4 Nr. 15 Buchst. b, § 4 Nr. 16 Buchst. a (a.F.)
FGO § 118 Abs. 2
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b und g, Abs. 2 Buchst. b
MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und g, Art. 134