Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.01.2016 |
Aktenzeichen: | II R 40/14 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.05.2014 |
Aktenzeichen: | 9 K 879/12 |
Schlagzeile: |
Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer
Schlagworte: |
freigebige Zuwendung, Gesellschaftsanteil, Körperschaftsteuer, Mindestbeteiligung, Schenkungsteuer, Verdeckte Einlage, Wesentliche Beteiligung
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Veräußert ein Gesellschafter einer GmbH, deren einziger weiterer Gesellschafter sein Ehegatte ist, seinen Geschäftsanteil, mit dem er die in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG vorgeschriebene Mindestbeteiligung erreicht, mit Zustimmung des Ehegatten zu einem deutlich unter dem gemeinen Wert liegenden Kaufpreis an die GmbH und handelt es sich dabei um eine verdeckte Einlage des Anteils in das Vermögen der GmbH, liegt weder eine freigebige Zuwendung des Veräußerers an die GmbH noch ein Fall des § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG vor.
Normen:
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 7 Satz 1
EStG § 17 Abs. 1 Sätze 1, 2, Abs. 2 Satz 2