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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.01.2016
Aktenzeichen: II R 40/14

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.05.2014
Aktenzeichen: 9 K 879/12

Schlagzeile:

Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer

Schlagworte:

freigebige Zuwendung, Gesellschaftsanteil, Körperschaftsteuer, Mindestbeteiligung, Schenkungsteuer, Verdeckte Einlage, Wesentliche Beteiligung

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Veräußert ein Gesellschafter einer GmbH, deren einziger weiterer Gesellschafter sein Ehegatte ist, seinen Geschäftsanteil, mit dem er die in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG vorgeschriebene Mindestbeteiligung erreicht, mit Zustimmung des Ehegatten zu einem deutlich unter dem gemeinen Wert liegenden Kaufpreis an die GmbH und handelt es sich dabei um eine verdeckte Einlage des Anteils in das Vermögen der GmbH, liegt weder eine freigebige Zuwendung des Veräußerers an die GmbH noch ein Fall des § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG vor.

Normen:
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 7 Satz 1
EStG § 17 Abs. 1 Sätze 1, 2, Abs. 2 Satz 2

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