Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.11.2015 |
Aktenzeichen: | VIII R 74/13 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.01.2013 |
Aktenzeichen: | 5 K 4513/09 E |
Schlagzeile: |
Vorgreiflichkeit und Inhalt eines Feststellungsbescheides
Schlagworte: |
Feststellungsbescheid, Gesonderte Feststellung, Verfahrensrecht, Verlust, Vorgreiflichkeit
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Die gemäß § 15b Abs. 4 Satz 1 EStG vorgesehene gesonderte Feststellung des gemäß § 15b Abs. 1 EStG nicht ausgleichsfähigen Verlustes ist auch für Einzelinvestitionen durchzuführen.
2. Die gesonderte Feststellung des nicht ausgleichsfähigen Verlustes umfasst bei Einzelinvestitionen verschiedene Elemente. Ist dem Feststellungsbescheid nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass (auch) ein nicht ausgleichsfähiger Verlust gemäß § 15b Abs. 1 EStG festgestellt wird, fehlt es an einer für die Einkommensteuerfestsetzung des Verlustentstehungsjahres bindenden Feststellung.
EStG § 15b Abs. 1, Abs. 4
AO § 179, § 182