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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.11.2015
Aktenzeichen: III R 12/13

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.07.2011
Aktenzeichen: 2 K 124/10

Schlagzeile:

Übernahmegewinn bei der Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

Schlagworte:

GmbH, Übernahme, Übernahmegewinn, Umwandlungsteuer, Verschmelzung

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter, Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Regelung in § 18 Abs. 2 UmwStG 2002, wonach ein Übernahmegewinn oder -verlust gewerbesteuerlich nicht zu erfassen ist, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

EStG § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
GewStG § 7 Satz 1
UmwStG 2002 § 4 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 6, § 9 Abs. 1, § 18 Abs. 1, Abs. 2
HGB § 242 Abs. 1
UmwG § 5 Abs. 1 Nr. 6, § 17 Abs. 2 Satz 1
GG Art. 3 Abs. 1

Der BFH nimmt zu den folgenden Punkten Stellung:
- Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i.d.F. des StSenkG 2001/2002)
- Verschmelzung einer GmbH auf des Einzelunternehmen des Alleingesellschafters
- Ermittlung des Gewerbeertrags
- Einnahmenüberschussrechnung: keine Teilwertabschreibung, Wechsel der Gewinnermittlungsart
- Verlustfeststellungsbescheid als Grundlagenbescheid

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