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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.02.2016
Aktenzeichen: V R 53/14

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.10.2014
Aktenzeichen: 5 K 5225/12

Schlagzeile:

Umsatzsteuerfreie Lieferung eines Miteigentumsanteils

Schlagworte:

Änderung, Berichtigung, Buch, Buchnachweis, Korrektur, Lieferung, Miteigentumsanteil, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer, Verböserungsverbot

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Veräußerung des Miteigentumsanteils an einer Sache (Buch) kann Gegenstand einer Lieferung sein (Änderung der Rechtsprechung).

2. Diese Lieferung ist trotz fehlenden Buchnachweises steuerfrei, wenn objektiv feststeht, dass der veräußerte Gegenstand unmittelbar nach der Veräußerung in einen anderen Mitgliedstaat gebracht wurde.

Normen:
UStG § 3 Abs. 1, § 3a Abs. 2, § 6a Abs. 1
UStDV § 17a, § 17c
Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 1, Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1
MwStSystRL Art. 14 Abs. 1, Art. 138
AO § 132, § 174 Abs. 4
BGB § 747, § 1008

Der BFH nimmt auch zu den folgenden Punkten Stellung:
- Änderung nach § 174 Abs. 4 AO steht Verböserungsverbot nicht entgegen

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