Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 24.02.2016
Aktenzeichen: VII R 7/15

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.01.2015
Aktenzeichen: 14 K 2822/13

Schlagzeile:

Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und Leitungsverluste

Schlagworte:

Eigenverbrauch, Entstehung, Stromsteuer, Versorgungsnetz

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Für stromsteuerrechtliche Zwecke ist von einem einzigen Versorgungsnetz auszugehen, das nicht in verschiedene Teilnetze aufgespalten werden kann.

2. Ein Versorgungsnetz liegt nicht vor, wenn ein Stromnetz ausschließlich dem Eigenverbrauch von Eigenerzeugern nach § 2 Nr. 2 StromStG dient.

3. Sofern ein Versorger mehrere Betriebsstätten mit entsprechenden Verbrauchsstellen unterhält, gehören sämtliche Stromleitungen und Umspannvorrichtungen unabhängig davon zum Versorgungsnetz, ob in den Betriebsstätten Strom von Dritten oder vom Versorger selbst entnommen wird.

StromStG § 2 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2
EnWG § 1 Abs. 1 und 2, § 3 Nr. 17

zur Suche nach Steuer-Urteilen