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Quelle:

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.12.2015
Aktenzeichen: 5 K 58/12

Schlagzeile:

Keine Anerkennung einer zwischen Mutter und Kindern befristet vereinbarten Unterbeteiligungsgesellschaft

Schlagworte:

Personengesellschaft, Schenkung, Unterbeteiligung, Unterhaltspflicht, Vertrag zwischen Angehörigen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die schenkweise Einräumung von Unterbeteiligungen an dem Anteil der Mutter an einer GbR, die eine Windkraftanlage betreibt, ist bereits deshalb steuerlich nicht anzuerkennen, weil die Unterbeteiligungen auf einen Zeitraum befristet sind, in dem die minderjährigen Kinder noch unterhaltsbedürftig sind:

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der offiziellen Datenbank des höchsten deutschen Steuergerichts sind folgende Informationen zu dem anhängigen Verfahren aufgeführt:

BFH Anhängiges Verfahren, IV R 10/16 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2016)
Ist der schenkweisen Einräumung von Unterbeteiligungen an dem Anteil der Mutter an einer GbR, die eine Windkraftanlage betreibt, bereits deshalb die steuerliche Anerkennung zu versagen, weil die Unterbeteiligungen auf einen Zeitraum befristet sind, in dem die Kinder noch unterhaltsbedürftig (minderjährig) sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Entscheidung vom 17.12.2015 (5 K 58/12)

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