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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.07.2015
Aktenzeichen: VIII R 39/12

Schlagzeile:

Besteuerung von Erträgen aus sog. schwarzen Fonds nach dem Auslandsinvestment-Gesetz

Schlagworte:

Auslandsinvestment-Gesetz, AuslInvestmG, Fonds, Investmentfonds, Kapitaleinkünfte, Kapitalverkehrsfreiheit, schwarze Fonds

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

1. Die Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG ist in ihrem Anwendungsbereich für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland verfassungsgemäß.

2. § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG ist im Verhältnis zu Drittstaaten wegen Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen (Anschluss an EuGH-Urteil Wagner-Raith vom 21. Mai 2015 C-560/13, EU:C:2015:347, BFH/NV 2015, 1069).

AuslInvestmG § 18 Abs. 1 und Abs. 3
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
AEUV Art. 63, 64

Hinweise:
1. Das Urteil ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09.
2. Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 30.12.2015 als NV-Entscheidung abrufbar.

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