Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.03.2015
Aktenzeichen: 8 K 3098/13

Schlagzeile:

Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens

Schlagworte:

Arbeitslohn, Besteuerungsrecht, Doppelbesteuerung, Freistellung, Freistellungsbescheinigung, Lohnsteuerabzug, Schweiz, Steuerabzug

Wichtig für:

Arbeitgeber

Kurzkommentar:

Der für den Abschluss eines Arbeitsvertrags gezahlte Bonus (‘signing bonus‘) an einen in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmer unterliegt nicht nach dem DBAmit der Schweiz dem Besteuerungsrecht Deutschlands, da er allein für die Aufnahme der Beschäftigung erfolgte und nicht für die später im Inland auszuübende nichtselbständige Arbeit gezahlt wird.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der offiziellen Datenbank des höchsten deutschen Steuergerichts sind folgende Informationen zu dem anhängigen Verfahren aufgeführt:

BFH Anhängiges Verfahren, I R 5/16 (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2016)
Steht nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz 1971 dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Auszahlung des "signing bonus" für eine Tätigkeit in Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht zu, weil die Zahlung allein für die Aufnahme der Beschäftigung erfolgte und nicht für eine konkrete Tätigkeit in Deutschland?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 39b Abs 6; EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1; DBA CHE Art 15 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 13.3.2015 (8 K 3098/13)

zur Suche nach Steuer-Urteilen