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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.04.2016
Aktenzeichen: II R 50/14

Vorinstanz:

FG Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.12.2013
Aktenzeichen: 4 K 1638/10

Schlagzeile:

Ansprüche eines Arbeitnehmers bei Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

Schlagworte:

Arbeitnehmer, Bindungswirkung, Sozialversicherung, Sozialversicherungsbeitrag, Verweisungsbeschluss

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Führt ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, die aus Sicht des Arbeitnehmers zu Unrecht einbehalten wurden, an die Einzugsstelle ab, kann der Arbeitnehmer im Regelfall eine Erstattung nur von dieser, nicht aber vom Arbeitgeber beanspruchen.

Normen:
BGB § 276
SGB IV § 26, § 28g Satz 3, § 28h, § 28i
GVG § 17a

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