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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.04.2016
Aktenzeichen: VII R 56/13

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.10.2013
Aktenzeichen: 4 K 38/11

Schlagzeile:

Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

Schlagworte:

Biokraftstoffe, Energiesteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die besondere Förderungswürdigkeit von Biokraftstoffen i.S. des § 50 Abs. 5 (mittlerweile Abs. 4) EnergieStG ist restriktiv auszulegen und setzt unter anderem voraus, dass der Kraftstoff im Vergleich zu herkömmlichen Biokraftstoffen ein hohes CO2-Minderungspotential aufweist und auf breiterer biogener Rohstoffgrundlage hergestellt wird.

Normen:
EnergieStG § 50 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 Nr. 1, § 66 Abs. 1 Nr. 11a
BImSchG § 37b Satz 8
GG Art. 3 Abs. 1
AEUV Art. 49, 107

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