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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.04.2016
Aktenzeichen: X R 52/13

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.10.2013
Aktenzeichen: 7 K 2500/10

Schlagzeile:

Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung

Schlagworte:

Betriebsverpachtung im Ganzen, Veräußerung, Verpächterwahlrecht

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Wird ein im Ganzen verpachteter Betrieb teilentgeltlich veräußert, setzt sich das Verpächterwahlrecht beim Erwerber fort.

Normen:
AO § 162
EStG § 6 Abs. 3, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 16 Abs. 2, § 16 Abs. 3 Satz 1, § 21

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