Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.01.2016 |
Aktenzeichen: | VI R 24/15 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.12.2014 |
Aktenzeichen: | 4 K 28/14 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums
Schlagworte: |
Dienstjubiläum, Feier, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
1. Ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis.
2. Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt.
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1