Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.06.2016 |
Aktenzeichen: | X R 26/14 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.11.2013 |
Aktenzeichen: | 1 K 159/12 |
Schlagzeile: |
Masseschuld bei Beteiligung an Personengesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Schlagworte: |
Einkommensteuerfestsetzung, Gewinnfeststellung, Insolvenz, Insolvenzforderung, insolvenzfreies Vermögen, Masseverbindlichkeit, Mitunternehmerschaft
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Die Zuordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommensteuerschuld zu den insolvenzrechtlichen Forderungskategorien (Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, insolvenzfreies Vermögen) betrifft die Einkommensteuerfestsetzung; hierüber ist deshalb nicht im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Juli 2015 III R 32/13).
2. Das Feststellungsverfahren und nachfolgend das Einkommensteuerfestsetzungsverfahren werden nicht analog § 240 ZPO unterbrochen, sofern es sich bei der Einkommensteuer auf den Gewinnanteil nicht um eine Insolvenzforderung handelt.
3. Die Einkommensteuerschulden, die aus der Verwaltung eines zur Masse gehörenden Gesellschaftsanteils entstehen, der entweder nach der Insolvenzeröffnung fortgeführt oder durch den Insolvenzverwalter neu begründet und nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist, stellen Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO) dar.
InsO § 35, § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2
AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
FGO § 74
ZPO § 240