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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.03.2016
Aktenzeichen: VIII R 10/12

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.02.2012
Aktenzeichen: 7 K 87/11 E

Schlagzeile:

Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich

Schlagworte:

Arbeitsbereich, Arbeitsecke, Arbeitszimmer, Miete, Raumteiler, Sideboard

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Kein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein büromäßig eingerichteter Arbeitsbereich, der durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist (Anknüpfung an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. Juli 2015 GrS 1/14).

Normen:
EStG § 4 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

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