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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.06.2016
Aktenzeichen: I R 51/14

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.08.2014
Aktenzeichen: 12 K 3221/10 G,F

Schlagzeile:

Zinszahlungen einer Mitunternehmerschaft als verdeckte Gewinnausschüttung

Schlagworte:

Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Korb II Gesetz, Körperschaftsteuer, Mitunternehmerschaft, verdeckte Gewinnausschüttung, Zinsen

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG 2002 n.F.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F. (sog. Korb II Gesetz) ist nicht erst auf der Stufe der Mitunternehmerkapitalgesellschaft, sondern als Teil des gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinns einer Personengesellschaft und damit auch bei der Ermittlung ihres Gewerbeertrags zu erfassen.

Normen:
KStG 2002 n.F. § 8a Abs. 5
GewStG 2002 § 7

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