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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.06.2016
Aktenzeichen: X R 54/14

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.08.2014
Aktenzeichen: 13 K 2280/11

Schlagzeile:

Keine erweiterte Kürzung für Grundbesitz, der im Rahmen einer Betriebsaufspaltung überlassen wird

Schlagworte:

Betriebsaufspaltung, Erweiterte Kürzung, Gewerbesteuer, Grundbesitz, Kürzung, Vermögensverwaltung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Ein Besitz-Einzelunternehmen, das im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Grundbesitz an eine Betriebs-Kapitalgesellschaft verpachtet, kann die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann nicht in Anspruch nehmen, wenn die Betriebs-Kapitalgesellschaft vermögensverwaltend tätig ist.

2. Selbst wenn in einem derartigen Fall die Betriebs-Kapitalgesellschaft die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung erfüllt, kommt eine Anwendung dieser Kürzungsvorschrift auf das Besitz-Einzelunternehmen im Wege einer "Merkmalsübertragung" nicht in Betracht (Abgrenzung zu dem zu § 3 Nr. 20 GewStG ergangenen Senatsurteil vom 29. März 2006 X R 59/00, BFHE 213, 50, BStBl II 2006, 661).

GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2

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